Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des OMNITAK Instituts
11. Rücktrittsbelehrung für Verbraucher gemäß FAAG & § 3 KSchG
11.1
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung außerhalb der vom Institut für geschäftliche Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird.
11.2
Dieses Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher insbesondere dann nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Institut oder dessen Beauftragten zwecks Schließung eines Vertrages angebahnt hat oder wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) unterliegen sowie bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Instituts abgegeben hat, es sei denn, dass er vom Institut gedrängt worden ist.
11.3
Im Falle eines wirksamen Rücktritts im Sinne der oben genannten Bestimmung werden die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen rückerstattet und hat der Verbraucher eine etwaige empfangene Leistung, etwa empfangene Unterlagen, zurückzustellen. Falls bis zur Unterrichtung von der Ausübung des Widerrufsrechts bereits Dienstleistungen erbracht wurden, ist ein im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung angemessener Betrag zu zahlen.
11.4.
Das Institut bietet sowohl Videositzungen, Einzelsitzungen in Präsenz als auch Fernclearings an. Der Kunde nimmt hierbei hinsichtlich jener Sitzungen und Clearings, welche binnen 14 Tagen nach erfolgtem Vertragsabschluss von Seiten des Instituts erbracht werden, nachstehendes zur Kenntnis: Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat, wobei in jenen Fällen, in denen der Verbraucher nach dem Vertrag zu einer Zahlung verpflichtet ist, das Rücktrittsrecht nur entfällt, wenn überdies der Unternehmer mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers mit der Vertragserfüllung begonnen hat und wenn der Verbraucher entweder vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert.
Auszug der Fassung: Version 3.9 vom 26.02.2026
Gültig ab: 26.02.2026